Gegen die Theaterräte!

Alfred Abel, Hermann Bahr, Victor Barnowsky, Albert Bassermann, Dr. Richard Beer-Hofmann, Leo Blech, Michael Bohnen, Luise Dumont, Claire Dux, Herbert Eulenberg, Reinhard Goering, Carl Hagemann, Walter Hasenclever, Gerhart Hauptmann, Hugo von Hofmannsthal, Friedrich Kayßler, Oscar Kokoschka, Werner Krauß, Else Lehmann, Mechtild Lichnowsky, Heinrich Mann, Carlheinz Martin, Alexander Moissi, Arthur Nikisch, Max Reinhardt, Max von Schillings, Arthur Schnitzler, Wilhelm von Scholz, Franz Schrecker, Richard Strauss, Irene Triesch, Bruno Walter, Paul Wegener, Felix von Weingartner, Dr. Ludwig Wüllner, Carl Zeiß: Gegen die Theaterräte! In: Vossische Zeitung, Nr. 254, Abend-Ausgabe, 20.5.1919, S. 2.

Verfasser:in
  • Abel, Alfred
  • Bahr, Hermann
  • Barnowsky, Victor
  • Bassermann, Albert
  • Beer-Hofmann, Dr. Richard
  • Blech, Leo
  • Bohnen, Michael
  • Dumont, Luise
  • Dux, Claire
  • Eulenberg, Herbert
  • Goering, Reinhard
  • Hagemann, Carl
  • Hasenclever, Walter
  • Hauptmann, Gerhart
  • Hofmannsthal, Hugo von
  • Kayßler, Friedrich
  • Kokoschka, Oscar
  • Krauß, Werner
  • Lehmann, Else
  • Lichnowsky, Mechtild
  • Mann, Heinrich
  • Martin, Carlheinz
  • Moissi, Alexander
  • Nikisch, Arthur
  • Reinhardt, Max
  • Schillings, Max von
  • Schnitzler, Arthur
  • Scholz, Wilhelm von
  • Schrecker, Franz
  • Strauss, Richard
  • Triesch, Irene
  • Walter, Bruno
  • Wegener, Paul
  • Weingartner, Felix von
  • Wüllner, Dr. Ludwig
  • Zeiß, Carl
Titel Gegen die Theaterräte!
Periodikum Vossische Zeitung
Erschienen
  • 20.5.1919
  • Nummer 254, Abend-Ausgabe
  • Seite 2
Allgemein

Editorische Einleitung: »Von den angesehenen Künstlern, Dichtern und Musikern Deutschlands geht uns eine Denkschrift zu, die wir gekürzt wiedergeben. Sie wird wohl auch bei den Regierungsstellen gebührende Würdigung finden.«

Weitere Drucke (Bücher)
  • Wilhelm Widman: Theater und Revolution (1920), S. 161–163
Volltext Das Theater, mit der ganzen Welt aus den Fugen geraten, soll umgebaut werden auf der Grundlage neuer Gesetze. Den Schauspielern werden größere Rechte eingeräumt, insbesondere soll die Mehrheit der schwächeren Kräfte wirtschaftlich auch in der Beschäftigung gesichert werden. Wird in dem Neubau auch Platz und Licht für die Kunst? Diese Frage führt die Unterzeichneten zusammen. Sie erkennen die Verdienste der beruflichen Körperschaften mit Achtung an. Sie stellen sich uneingeschränkt auf den Boden der sozialen und wirtschaftlichen Errungenschaften, die der neue (durch Verhandlungen zwischen Bühnenverein und der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger vereinbarte) Vertrag aufweist. Darüber hinaus halten sie es für verhängnisvoll, wenn in Verordnungen, die in das künstlerische Gebiet übergreifen, die Freiheit des schöpferischen Individuums abgeschnürt oder auch nur eingeschnürt zu werden droht. Sie warnen davor, den Strom der Erneuerung, der in den letzten Jahrzehnten vom Theater der Deutschen ausging, mit Paragraphen und deren Schutzmännern abzudämmen. Es scheint widersinnig, Kunstfragen, die immer nur von den einzelnen aufgeworfen und gelöst werden können, durch Majoritäten entscheiden zu wollen. Diese Gefahr droht hauptsächlich in folgenden Neuerungen: Zuerst in der Institution der sogenannten Künstlerräte. Diese sind in Staats- und Stadttheatern, deren Einrichtungen als vorbildlich gelten sollen, bereits am Werk, künstlerische Probleme mit Stimmenmehrheit zu erledigen. Zu zweit in der Rückkehr zu den abgestorbenen Fachbezeichnungen im Vertrag. Zu dritt in dem Zwang für Bühnenleiter und Mitglieder, den bestehenden Genossenschaften beizutreten. Die meisten Künstler stehen außerhalb der Verbände. Damit fällt das Geschick künstlerischer Probleme unaufhaltsam in die Hände der minderen Kräfte, deren Verständnis dafür zweifelhaft ist. Wird die Kunst besser fahren, wenn der Bühnenleiter nicht mehr die Hofloge, aber dafür das Konversationszimmer im Rücken hat, wo ein vielköpfiger Künstlerrat ihm mit Reden und Raten die Hände bindet? Soll er sich von denen leiten lassen, die seiner Leitung bedürfen? Woher soll er die Autorität nehmen, diejenigen zu einem einheitlichen Kunstwerk zusammenzuführen, die ihrerseits die Macht haben, seine Maßnahmen zu verwerfen? Die Zeugung des Kunstwerks ist nicht zu vergesellschaften, sie wird immer Eigentum eines Einzelnen bleiben, und gerade weil die Kunst des Theaters viele und unruhige Glieder hat, muß sie einen Kopf haben. Das Theater gehört nicht allein dem Schauspieler, sondern ebensosehr dem Dichter und dem Tonsschöpfer und ist nicht zuletzt eine Angelegenheit des ganzen Volkes. |
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Schlagwörter Artikel in einem Periodikum, Aufruf